Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote von Sabine Busslehner, Wanderleiterin. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Version.
2. Anmeldung & Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt online, schriftlich oder mündlich. Mit deiner Anmeldung akzeptierst du diese AGB – sie sind damit Bestandteil des Vertrags.
Du erhältst eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Falls du innerhalb von 72 Stunden nichts hörst, melde dich bitte kurz bei mir.
Bei Gruppenanmeldungen ist die anmeldende Person dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmenden informiert sind und die Bezahlung fristgerecht erfolgt.
3. Teilnahme & Verantwortung
Für alle Touren brauchst du eine gute Gesundheit, passende Kondition und vollständige Ausrüstung gemäss Ausschreibung.
Bitte informiere mich im Voraus über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Notfallmedikamente. Diese Angaben behandle ich vertraulich.
Mir ist ein gutes Gruppenerlebnis wichtig. Wer sich nicht in die Gruppe einfügen kann oder Anweisungen missachtet, kann von der Tour ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
4. Preise, Leistungen & Zusatzkosten
Der Leistungsumfang ist jeweils im Angebot beschrieben. Nicht inbegriffen sind An- und Rückreise, Verpflegung, Getränke, Versicherungen, Mietmaterial sowie allfällige Bergbahnen oder Taxis, sofern nicht anders erwähnt.
Unvorhergesehene Zusatzkosten (z. B. Übernachtung, Transport) gehen zu Lasten der Teilnehmenden und werden in der Regel direkt vor Ort bezahlt.
Bei SAC-Hütten profitieren SAC-Mitglieder meist von einer Ermässigung (bitte bei der Anmeldung angeben).
Gutscheine sind übertragbar, nicht bar auszahlbar und nur für meine Leistungen gültig.
5. Mindestteilnehmerzahl
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ich einen Aufpreis vorschlagen oder die Tour absagen. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
6. Programmänderungen
Touren finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Gruppensituation kann es zu Programmänderungen kommen.
Muss eine Tour abgebrochen werden, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet. Rückerstattungen erfolgen nur, wenn Drittanbieter Kosten zurückerstatten.
7. Rücktritt durch Teilnehmende
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sofern nichts anderes im Detailprogramm steht, gelten folgende Annullationskosten:
bis 30 Tage vor Tour: CHF 50.– Bearbeitungsgebühr
29–15 Tage: 50 % des Preises
14–8 Tage: 70 % des Preises
7–0 Tage: 100 % des Preises
Bei Nichterscheinen, verspätetem Eintreffen oder vorzeitigem Abbruch ist der volle Preis geschuldet.
Ich empfehle dir dringend eine Annullationsversicherung.
8. Rücktritt durch die Wanderleitung
Ich kann eine Tour z. B. bei zu wenigen Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen (Unwetter, Krankheit etc.) absagen. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet, ausgenommen nicht rückerstattbare Kosten von Drittanbietern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Risiko, Haftung & Versicherung
Wandern in der Natur bringt Risiken mit sich. Mit deiner Anmeldung anerkennst du diese und nimmst auf eigenes Risiko teil.
Ich übernehme keine Haftung für Unfälle, Schäden, Verlust oder Diebstahl.
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Empfohlen sind Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- sowie Annullationsversicherung inkl. Such- und Bergungskosten.
10. Fotos
Fotos und Videos von Touren dürfen unter Teilnehmenden geteilt und von mir für Website und Marketing genutzt werden. Wenn du das nicht möchtest, gib mir bitte vorher schriftlich Bescheid.
11. Datenschutz
Deine Daten werden ausschliesslich für meine Angebote verwendet und nur weitergegeben, wenn es für die Durchführung der Tour notwendig ist (z. B. Hotelreservationen).
12. Bewilligung & Versicherung
Ich verfüge über die gesetzlich erforderliche Bewilligung als Wanderleiterin gemäss Risikoaktivitätenverordnung sowie über eine Berufshaftpflichtversicherung.
13. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Hitzkirch (LU), zuständig ist das Bezirksgericht Hochdorf.
Gelfingen, Januar 2026